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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
- Nachrichtensicherstellung Gefechtseinsatzführung der LSK --
 
 
 
         
  Die nachrichtentechnische Sicherstellung der Operiven Gruppe LSK (OG), Arbeitsgruppe LSK ( AG LSK) und der Gefechtsführungszentren (GFZ ) mit Gefechtsführungsgruppen ( GFG) erfolgte- außer der taktischen Übung 8. Infanstriedivision - ,
durch das Nachrichtenregiment-19 ( später als NR-14) des Kommandos LSK/LV.

Bis Anfang der 70ger Jahre kamen Flugfunkstationen auf Basis LKW SIS oder SIL zum Einsatz.
Diese Technik war auf den Flugplätzen der LSK NVA vorhanden, jedoch nur bedingt geländegängig..

Die Führung und Leitung der teilnehmenden Fliegerkräfte erfolgte fast ausschließlich von vorher festgelegten Führungsstellen des Leitenden der Übung.
Mit dem Einsatz von nichtstrukturmäßigen Gefechtsführungsgruppen in der ersten Staffel der MSD/ PD waren die Fliegerleitoffiziere gezwungen, mit Flugfunkstationen kleiner Reichweite (R-809) und geländegängigen PKW ( P-2, P-3, GAZ) in den Gefechtsordnungen mitzufahren.

Die Fluginspekteure sicherten auf der jeweiligen Führungsstelle /Befehlsstelle des Leitenden der Übung mit Flugfunkstationen großer Leistung bei gleichzeitiger Gesprächsdokumentation die Handlungen der Fliegerkräfte .

Dieser Zustand wurde Anfang der 70ger Jahre durch Umrüstung eines Führungsfahrzeuges der Landstreitkräfte R-145 BM in der Panzerwerkstatt Großenhain auf die Bedürfnisse der LSK/LV geändert.
Die Erprobung dieser Umrüstung fand unter Gefechtsbedingungen auf Truppenübungsplätzen statt.
Kontinuierlich wurden dann weitere R-145 BM/L dem NR-14 zugeführt, so dass beide Gefechtsführungszentren in den 80gern damit ausgerüstet werden konnten.

Ausrüstung der R-145 BM/L:
- 1 KW Funkstation R-130
- 1 KW Funkstation R-111.
- 1 UKW Station R-802.. später ersetzt durch R-863
- 1 SAS Gerät für Fernsprech
- 1 UKW Flugfunkstation R-809
- 1 KW Flugfunkstation R-859D

Antennen für die Arbeit in der Bewegung:
- 1 HF-Rahmen (Azid).
- 2 VHF Stäbe
- VHF/UHF-Flugfunk Doppelkegel

Antennen für die Arbeit im Stand:
diese zusätzlich zu den Antennen für Arbeit in der Bewegung.
- 1 Teleskopmast 16 Meter mit Antenne Diskuskonus
- 2 Stockmasten für UHF/VHF-Antennen ( Diskuskonus)

Stromversorgung: Die Stromversorgung erfolgte während der Fahrt durch den Fahrzeuggenerator.
Im Stand wurde das Deckagrregat abgesetzt zur Stromversorgung genutzt.

Die R-145 BM/L hatte als Basisfahrzeug den 8-Rad SPW ( Schützenpanzerwagen) 60 PB.
Dieser war äußerst beweglich, gepanzert und schwimmfähig.

Zur Nachrichtensicherstellung wurden entsprechend der jeweiligen taktischen Lage noch folgende Stationen genutzt und vom NR-14 gestellt:
- R-849 Mit Aggregateanhänger
- RSP-7 ( Peiler)
- KNS-1P ( Kodeleuchtfeuer)
- UFT-435 ( tragbar, mit 60 Kanälen, kleine Reichweite)
- R-142 ( = R111,R-130,SAS Fernsprechgerät)

Mit dieser Darstellung wurde ein weiterer Einsatzbaustein der Feldbataillone des Nachrichtenregiments-19/14 aufgezeigt.
Also nicht nur Sicherstellung von Feld-Funksendezentren und mobilen Richtfunkachsen - sondern auch Sicherstellung der direkten Gefechtsführung der Luftstreitkräfte auf dem Kampfplatz oblag dem Regiment.
Dies betraf sowohl der Gefechtsführung von Luftverteidigungsmittel = Jagdfliegerkräfte-- als auch der Gefechtseinsatzführung der Jagdbomberkräfte und Kampfhubschrauber.
Damit auch Sicherstellung des FO FAFK/ FO FMTFK im Einsatz auf dem Gefechtsfeld.

Aufgabe des Nachrichtenbetriebsamtes dabei war die ununterbrochene Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen von den Führungsstellen der Geschwader bzw. der Führungsstellen der LSK/LV zu den Einsatz-Führungsstellen der OG, GFZ und GFG des FO FAFK/ FO FMTFK in Form angemieteter Fernmeldeverbindungen oder im eigenen Richtfunksystem geschalteter Verbindungen.
Der Offz. für Nachrichten/Flugsicherung der OG LSK bzw. GFZ oder des FO FAFK/ FO FMTFK orderte zu Beginn jeder Übung die entsprechenden Fernmeldeverbindungen beim Chef Nachrichten/Flugsicherung.
Die dann per Schaltbefehl angeordnet wurden.
Ein Ausfall dieser Fernmeldeverbindungen zum falschen Zeitpunkt hatte dann zur Folge, dass Fliegerkräfte nicht zum befohlenen Zeitpunkt im Einsatzgebiet waren, da die Abforderung im Gefechtsstand des Geschwaders nicht erfolgen konnte.
Derartige Vorfälle hatte es in der Praxis gegeben- so dass nachfolgend immer eine Funküberlagerung mit eingeführt wurde.