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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
- das Objekttelefonnetz-
 
 
 
         
  „ Der Grundbegriff des Objekttelefonnetzes im Kommando LSK/LV muss aus mehreren Faktoren zusammengetzt werden.

Als erstes wäre dort die Nutzungsmöglichkeit und technische Spezifikation der Nebenstellenanlage selbst, die sich in unterschiedliche Rubriken gliedert.

Dort waren unterschiedliche Berechtigungen für Telefonnutzer vorgesehen.
Alle Rufnummern 2000 bis 2799 hatte nur die Berechtigung zum telefonieren im Hausnetz- keine Berechtigung für Stabsnetz oder Sondernetz 1.
Alle Rufnummern 3000 bis 3899 hatte Berechtigung zum telefonieren im Hausnetz SOWIE im Stabsnetz und Sondernetz 1.
Jeder Rufnummernblock wurde als " Hundert" bezeichnet, da damit 100 Rufnummern vergeben werden konnten. Bsp: Rufnummern 2000 bis 2099 = 20. Hundert / oder Rufnummern 3100 bis 3199 = 31. Hundert.
Für sämtliche Rufnummern konnte die Amtsberechtigung "0" zum Ortsnetz Strausberg vergeben werden. Die Weisung dazu kam vom CNF bzw. Kommandeur NBA. Nutzer konnte jedoch NUR im Ortsnetz Strausberg telefonieren. Fernwahl war gesperrt.
Jedoch bestanden technische Besonderheiten: Die Rufnummern 2500 bis 2599 und 2600 bis 2699 waren als ostdeutsche Besonderheit des "Zweieranschlusses" vorgesehen. Das bedeutete, für einen Zweieranschluss war nur eine Übertragungsleitung vorgesehen. Somit konnten die Rufnummern nur im Paar geschalten werden. Das bedeutete Rufnummer 25/2600 bis 25/2699. Wurde z. Bsp. die Rufnummer 2500 vergeben, wurde das Paar 2500/2600 zum Nutzerort geschalten und am Nutzerort wurde ein "GUM"- Gemeinschafts Umschalter- installiert. Der GUM sicherte, dass immer nur eine Rufnummer des Paares telefonieren konnte, die andere Rufnummer war dann nicht nutzbar, wenn der andere Part gerade telefonierte. Dieses führte insbesondere bei Wohnungsanschlüssen zu Beschwerden, wenn der eine Part eine viel telefonierende Tochter hatte und der andere Part kaum zum Zuge kam. Diese technische Spezifikation bedeutete auch, dass eine Zweieranschluss immer im gleichen Nutzerbereich eingerichtet werden musste, so das Bsp. Rufnummern 2500 und 2600 im gleichen Wohnblock Aufgang sein mussten und der GUM im Kellergang installiert werden konnte.
Weitere Ausnahmen waren das 31. Hundert ( 3100-3199) und das 36. Hundert (3600 - 3699) mit ihren Sonderberechtigungen. Diese Nutzer konnten sich mit Kennzahl 61 Einwählen in das Basa Netz der Bahn, mit der Kennzahl 62 einwählen in das RFN Netz der SED und mit der Kennzahl 63 ein Amt des Berliner Ortsnetzes erreichen ( mit der Besonderheit der Fernwahlberechtigung im öffentlichen Telefonnetz).
   
  Der andere Faktor war die Versorgung unterschiedlicher milit. Einrichtungen von der Nebenstellenanlage aus.
Dazu war ein entsprechd umfangreiches Fernmelde-Kabelnetz vorhanden.
Das militärische Objekt Eggersdorf gliederte sich in Zwei große Nutzbereiche. Einmal das LSK/LV Objekt und einmal das MfNV Objekt ( Objekt V ( röm. Fünf)).
Zuständig für die Telefonversorgung und Fernmeldeanbindung des MfNV Objektes war auch die Nachrichtenzentrale des Kommando LSK/LV. Im Objekt MfNV wurden mit Telefonanschlüssen aus der Telefonanlage der NZ des Kdo LSK/LV versorgt: Das Wachregiment 2 ( WR-2 hatte zwar eine MSN-70 Anlage im Betrieb, erhielt für den Stabsbereich des Regiments jedoch auch Telefonanschlüsse von NZ des Kdo LSK/LV- hier war insbesondere das 24. Hundert = Rufnummer 2400 bis 2499 reserviert); Die Abteilung Rückwärtige Sicherstellung des MfNV ( ARS); Die Militärstaatsanwaltschaft des MfNV; Das Batallion Chemische Abwehr 2.

Zusätzlich war das Objekt
" Torfhaus" mit dem dort befindlichen Sonderbaustab mit 2 Rufnummern an die NZ des Kdo angeschalten- der Sonderbaustab hatte ansonsten eigene MSN-70.

Zu beachten ist dabei, dass weder das Objekt V als auch das Objekt Torfhaus keine eigenen Kabel zur Deutschen Post hatte. Das bedeutete, dass deren sämtliche Posthauptanschlüsse als auch sonstige Mietleitungen IMMER über den HVT der NZ des Kdo LSK/LV zu schalten waren.
Mit Inbetriebnahme der HFS-5 / ZWGS LSK/LV erfolgte auch dorthin die Versorgung mit diversen Telefonanschlüssen.
Auch das 1981 neu gebildete Führungsorgan Front-und Armeefliegerkräfte ( FO FAFK) / dann FO FOFMTFK) wurde telefontechnisch von der NZ des Kommandos LSK/LV versorgt. Um dieses sicher zu stellen, wurde 1980/81 die Basa-Nebenstellenanlage der NZ um drei Hundert Rufnummern bautechnisch in Truppeneigenleistung erweitert. Das dann gebildete 37. Hundert wurde dem Führungsorgan als Sicherstellung der Nomenklatur-Rufnummern der Führung zugewiesen. Das 38. Hundert wurde für die Nomenklatur-Rufnummern des Nachrichtenbetriebsamtes genutzt. Die Masse der Rufnummern wurde in freier Vergabe zugewiesen- ebenso das neue 22. Hundert.