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- das Fernmeldenetz Ost ( LSK/LV) --
 
 
 



  Die LSK/LV der NVA besaßen ein überaus komplexes, vielschichtiges Fernmeldesystem ( im Ost-Sprachgebrauch: Nachrichtensystem) zur Vernetzung von Führungsstellen/Gefechtsständen und Einsatzverbänden sowie mit Anbindung von Partner im Warschauer Pakt ( GSSD/WGT, polnische LSK/LV, tschechische LSK/LV, russische LSK/LV).
Diese Vielschichtigkeit war aus der Nutzung von Postmietleitungen ( Hauptführungsverbindungen) sowie Nachrichtenverbindungen im LSK/LV eigenen Richtfunknetz gekennzeichnet. Überlagert wurde alles noch zusätzlich durch Funkverbindungen und Funkrichtungen.
In diesem Fernmeldesystem war eine Vielzahl von Einrichtungen zur Informationsübertragung und Informationsverarbeitungssystemen integriert.

Fernmeldeverbindungen wurden über Liegenschaftskabelnetze und entsprechende Einrichtungen hergestellt.
Entgegen einigen Berichten bestanden KEINE Netzverbünde zwischen NVA und Volkspolizei und Kommunen !
Es bestand ein integriertes automatisch wahlfähiges Führungsfernsprech/ Fernschreibnetz, auch Sondernetz 1 ( S1) genannt, welches von der NVA analog dem im Westteil bestehenden Bundeswehrgrundnetz betrieben und unterhalten wurde. Im Gegensatz zum Bundeswehrgrundnetz war dieses Fernsprech/Fernschreibnetz S1 in der Nutzung NICHT auf die Streitkräfte begrenzt- sondern bildete die Grundlage eines einheitlichen Netzes für ALLE mit der Landesverteidigung und Sicherheit befassten Einrichtungen und Institutionen. In diesem Sinne waren dort die SED- Führungsstellen ebenso eingebunden wie Polizei, Zoll, NVA, MfS, Grenztruppen, GST , Teile Zivilluftfahrt etc. .
Es gab grundsätzlich KEINE Netzverbünde zu Kommunen !

Aus Sicherheitsgründen (Abhören) bestand ein außerordentloch hoher Anteil an Postmietleitungen.
Die LSK/LV hatten daher zum 03.10.1990 einen Bestand von über 6000 angemieteten Stromwegen mit einem an die Post zu zahlenden Monatsentgeld von ca. 1,2 Mio Mark. Aus Kostengründen erfolgte nach dem 03.10.1990 eine Reduzierung auf 800 Stromwege mit 250.000,- Mark monatliche Kosten im Jahre 2003 und einer weiteren Reduzierung auf 300 Stromwege 1994. Daraus resultierte eine komplexe Neuorganisation der angemieteten Poststromwege.

Der Anteil an Fernmeldeverbindungen im LSK/LV eigenen Netz belief sich auf über 15000 Stromwege-- die nachfolgend unter Abbau/ Umstrukturierung des LSK/LV Richtfunknetzes auf etwa 1000 Stromwege reduziert wurden.

Die Beibehaltung derartiger Direktverbindungen unter Reduzierung des Umfanges waren in der Übergangsstruktur erforderlich durch die befristete Weiterverwendung von russ. Wehrtechnik und damit verbundener LSK/LV Verfahren.

In diesem Fernmeldesystem Ost wurde auch abhörsichere Verbindungen betrieben mit russischem Kryptogerät.
Diese Verbindungen wurden zum 30.09.1990 eingestellt und die russische Technik wurde an die GSSD/WGT unter schriftlicher Nachweisführung bis zur letzten Schraube zurück geführt. Per 02.10.90 gab es diese Technik nicht mehr im NVA Bestand.

Die Kommunikation im Radarführungsdienst und im Flugbetrieb wurde entgegen mancher Ansichten nicht nur über Funknetze mit russischer Technik abgewickelt. An Funktechnik wurde zwischenzeitlich auch in der NVA Technik aus DDR- Produktion eingesetzt.
Lediglich die Automatisierten Führungs-und Leitsysteme ( AFLS) waren russische Technik und deren Datenübertragung erfolgte mittels Postmietleitungen oder Richtfunk.

   
  Ab dem 03.10.1990 waren die Fernmelde-und Informationssysteme in den alten und neuen Bundesländern mit Priorität zu verknüpfen. Diese Priorität stand vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer schnellen Herstellung der Führbarkeit von übernommenen Einrichtungen.

Für die Flugsicherung, den Radarführungsdienst und den Such-und Rettungsdienst SAR musste eine Flugfunkabdeckung nach "westlichen" Maßstäben realisiert werden. Entgegen einiger Auffassungen hatte auch die LSK/LV eine entsprechende Flugfunkabdeckung bereits in Betrieb. Diese musste mit der bereits bestehenden Technik nunmehr neu organisiert werden.

Auch stand die Aufgabe der Untersuchung bei den LSK/LV genutzter Informationsverarbeitungsverfahren auf ihre Anwendbarkeit in der Luftwaffe einer Übergangsstruktur. Im Bedarfsfall musste die Anbindung / Anpassung an die Hardware- und Verfahrenslandschaft der Luftwaffe realisiert werden.

Alles in allem war ab dem 03.10.90 erst einmal eine Bestandsaufnahme aller möglichen Infrastruktur und Verfahren durchzuführen. Da neben Leistungsmerkmalen und Zustand der Einrichtungen ebenfalls deren Kompatibilität mit Einrichtungen der Bundeswehr zu bewerten war.