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- Kriegs-/Verteidigungszustand-
 
 
 



         
  Wir möchten den Kriegs-Verteidigungszustand in der DDR hier kurz angehen und dabei die darin resultierenden Aufgaben von Nachrichtenbetriebsamt bzw. Nachrichtenfregiment 14 beleuchten.
Wir hoffen, dass sich auch dazu korrektive Ehemalige melden, um das Bild abzurunden.

Mögliche Formen von höheren Stufen der Gefechtsbereitschaft lassen wir in diesem Beitrag außer Acht, da dazu ein Sonderbeitrag entstehen wird.

Zu Beginn wäre zu berücksichtigen, dass im Falle eines Kriegs-oder Verteidigungszustandes oder auch auf besondere Weisung eine besondere Verteidigungsstruktur der Führung in der DDR gebildet worden wäre.

Auf militärischer Seite wären ebenfalls neue Strukturen entstanden. Der Oberbefehl lag beim Oberbefehlshaber des westlichen Kriegsschauplatzes.

DerWestliche Kriegsschauplatz lag insbesondere westlich von Moskau.

Jene Streitkräfte der GSSD/ WGT wurden zur 1. Westfront. Wobei in der Struktur GSSD/WGT auch Truppen eingegliedert waren, die im Krieg in Unterstellung zum Oberbefehlshaber Westlicher Kriegsschauplatz gingen.

Die Landstreitkräfte der NVA an sich wurden aufgelöst und die aus den Militärbezirken 3 und 5 gebildeten 3. Armee und 5. Armee wurden dem Oberkommandierenden der 1. Front unterstellt.

In die Vereinigte Ostseeflotte wurde die Volksmarine der DDR integriert.

   
  Für die LSK/LV galten folgende Veränderungen im Verteidigungszustand:
Das Führungsorgan Front-und Militärtransportfliegerkräfte hätte seine Frontfliegerkräfte an die 1. Front abgegeben.
Dazu wären das JBG-37, JBG-77, TAFS-47, TAFS-87 dem Chef Frontfliegerkräfte der 1. Front unterstellt worden.
Aus dem Stab des FO FMTFK hätte eine operative Gruppe ( der Frontflieger) zum Gefechtsstand der Frontfliegerkräfte 1. Front verlegt.
Durch das FO FMTFK selbst wäre der Ausweichgefechtsstand in Ranzig besetzt worden- dort wäre ein neues Führungsorgan Militär- Transportfliegerkräfte mit zusätzlicher Unterstellung des Hubschrauberausbildungsgeschwader 35 (HAG-35) und der Transportfliegerausbildungsstaffel-45 (TAS-45) sowie der Hubschrauberstaffel 16 (HS-16).
HAG-35 und TAS-45 wären aus dem Bestand der OHS Bautzen herausgelöst worden.
Die HS-16 wäre befristet aus den Grenztruppen herausgelöst worden.

Zusätzlich wäre am Standort Ranzig ein weiteres Führungsorgan Zivilluftfahrt/ zivile Transportfliegerkräfte unter Einbeziehung der GST ( Flugausbildung u. Fallschirmsprungausbildung) gebildet worden.

Die Führung dieser zivilen Transportfliegerkräfte hätte gem. Direktive 1/85 beim Chef Transportfliegerkräfte des Kdo LSK/LV gelegen ( Oberst Dr. Lüttkopf).
Daher wurden in der RFS Ranzig bereits Bunker für den Führungspunkt Zivilluffahrt/Interflug nutzdefiniert frei gehalten und Nachrichtenverbindungen vorgehalten ( siehe Bunkeraufstellung RFS Ranzig).

Aufgaben der Luftverteidigung.